Veröffentlichung gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) WpHG
SLM Solutions Group AG
Lübeck
ISIN DE000A289N86 (Wandelanleihe 2020/2026)
ISIN DE000A111338 (Aktie)
Veröffentlichung gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) WpHG
Bekanntmachung einer Beschlussfassung der Inhaber der von der SLM Solutions Group AG (die „Emittentin“) begebenen EUR 15.000.000 2,00% Wandelschuldverschreibungen 2020/2026 (ISIN DE000A289N86, die „Wandelanleihe 2020/2026“)
Lübeck, 24. Mai 2022. Die Inhaber der Wandelanleihe 2020/2026 (die „Anleihegläubiger“) haben im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum von Freitag, 20. Mai 2022, 0:00 Uhr (MESZ), bis Montag, 23. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), entsprechend dem von der Emittentin unterbreiteten Beschlussvorschlag, gemäß § 3(c)(v) der Emissionsbedingungen der Wandelanleihe 2020/2026 (die „Anleihebedingungen“) auf die aufschiebenden Bedingungen für die Begebung einer weiteren (dritten) Tranche von im Wesentlichen ausstattungsgleichen Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von mindestens EUR 30.213.000, die in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Emittentin wandelbar sein werden („Tranche III Schuldverschreibungen“), verzichtet. Die Emittentin ist mithin gemäß § 3(c) der Anleihebedingungen verpflichtet, (ausschließlich) den Anleihegläubigern, d.h. den Inhabern der Wandelanleihe 2020/2026, die Tranche III Schuldverschreibungen zeitnah zum Bezug anzubieten.
Konkret haben die Anleihegläubiger den folgenden Beschluss gefasst:
„Die Anleihegläubiger erklären hiermit gemäß § 3(c)(v) der Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2020/2026 den Verzicht auf die aufschiebenden Bedingungen für die Begebung von Tranche III Schuldverschreibungen durch die SLM Solutions Group AG.“
SLM Solutions Group AG
– Der Vorstand –