Wandelschuldverschreibungen 2017/2024 (ISIN DE000A2GSF58): Änderungen der Anleihebedingungen wirksam geworden
SLM Solutions Group AG
Lübeck
Wandelschuldverschreibungen 2017/2024 (ISIN DE000A2GSF58):
Änderungen der Anleihebedingungen wirksam geworden
Lübeck, 28. März 2022. Die von den Gläubigern der EUR 58.500.000 Wandelschuldverschreibungen 2017/2024 (ISIN DE000A2GSF58) (die „Schuldverschreibungen“) beschlossenen und von der SLM Solutions Group AG am 16. Februar 2022 bekanntgemachten Änderungen der Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen (die „Anleihebedingungen“) sind nach zwischenzeitlichem Ablauf der gesetzlichen Anfechtungsfrist heute nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes vollzogen und damit rechtlich wirksam geworden. Die Laufzeit der Schuldverschreibungen hat sich damit um zwei Jahre bis zum 11. Oktober 2024 verlängert.
Gemäß § 5(d) der Anleihebedingungen steht jedem Anleihegläubiger nun zugleich das Wahlrecht zu, durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung bis zum 8. April 2022, 16:00 Uhr (MESZ), die vorzeitige Rückzahlung aller oder eines Teils der von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen zum 11. Oktober 2022 zu verlangen. Eine einmal abgegebene Wahl-Rückzahlungserklärung ist unwiderruflich.
Die Anleihebedingungen in der geänderten Fassung sowie ein Formblatt, das für die Abgabe der Wahl-Rückzahlungserklärung verwendet werden kann, sind auf der Internetseite der SLM Solutions Group AG in der Rubrik „Investor Relations“ unter dem Abschnitt „Wandelanleihen – Wandelanleihe 2017/2024“ (https://www.slm-solutions.com/de/investor-relations/wandelanleihe) abrufbar. Das Formblatt ist zudem bei der Zahlstelle auf Anfrage per E-Mail an [email protected] erhältlich.
Die in § 5(d) der Anleihebedingungen als Voraussetzung für die vorzeitige Rückzahlung vorgesehene Lieferung der Schuldverschreibungen erfolgt technisch nach Umbuchung der betreffenden Schuldverschreibungen in eine gesonderte Gattung mit der ISIN DE000A3MQRW1 über das Clearingsystem am Wahl-Rückzahlungstag. Anleihegläubiger, die von dem Wahlrecht Gebrauch machen, werden daher gebeten (zusätzlich zu der fristgemäßen Übermittlung der Wahl-Rückzahlungserklärung durch deren Depotbank an die Zahlstelle), sich mit ihrer jeweiligen Depotbank bis zum 8. April 2022 in Verbindung zu setzen und diese anzuweisen, die Umbuchung der betreffenden Schuldverschreibungen zu veranlassen. Maßgeblich für die Rückzahlung sind hierbei ausschließlich die über die Depotbanken umgebuchten Schuldverschreibungen. Nähere Informationen zu der Umbuchung der Schuldverschreibungen können die Depotbanken der zugehörigen technischen Richtlinie entnehmen.
Es ist beabsichtigt, die Schuldverschreibungen, für die das Wahlrecht ausgeübt wurde, nach erfolgter Umbuchung in die ISIN DE000A3MQRW1 bis zur Rückzahlung am 11. Oktober 2022 in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einzubeziehen.
SLM Solutions Group AG
– Der Vorstand –