SLM Solutions Group AG: Erfolgreiche Platzierung einer Wandelanleihe im Volumen von ca. EUR 60 Millionen
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Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von Wertpapieren oder zum Verkauf von Wertpapieren innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, jedes Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika und des District of Columbia), Kanada, Japan oder Australien oder in jede andere Jurisdiktion, in der Angebote oder Verkäufe nach geltendem Recht untersagt sind.
Lübeck, 04. Oktober 2017 – Die SLM Solutions Group AG („SLM Solutions“ oder „Emittentin“) hat heute erfolgreich unbesicherte, nicht nachrangige Wandelanleihen („Wandelanleihe“) mit einer Laufzeit bis Oktober 2022 in einem Gesamtnennbetrag von ca. EUR 60 Mio. platziert, die in neue oder existierende auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag wandelbar sind.
Die Deutsche Bank AG hat das Angebot der Wandelanleihe als Sole Bookrunner begleitet. Platziert wurde die Wandelanleihe ausschließlich bei institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten basierend auf Regulation S (Category 1) gemäß dem United States Securities Act von 1993 in zuletzt geänderter Fassung und außerhalb von Australien, Japan und jeder anderen Jurisdiktion, in der ein solches Angebot und eine solche Platzierung untersagt sind.
Die Begebung der Wandelanleihe erfolgt voraussichtlich am 11. Oktober 2017 („Abwicklungstag“).
Die Inhaber haben das Recht, die Wandelanleihe vom 11. Oktober 2020 bis zum fünfzehnten Geschäftstag vor Fälligkeit in auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag umzuwandeln. Die anfängliche Wandlungsprämie beträgt 28,0% über dem Referenzpreis (entsprechend dem arithmetischen Durchschnitt des VWAP (Volumen gewichteter Durchschnittspreis) einer SLM Solutions Aktie auf XETRA) am 04. Oktober 2017).
Der finale Gesamtnennbetrag der Wandelanleihe wird im Laufe des Tages separat von der Emittentin veröffentlicht und wird von der endgültigen Höhe des Wandlungspreises abhängen. Die Wandelanleihe wird anfänglich in maximal 1.381.420 Aktien wandelbar sein.
Der Kupon der Wandelanleihe wird 5,50 % pro Jahr betragen und ist durch die Emittentin quartalsweise nachträglich zu zahlen. Die erste Zinszahlung erfolgt am 11. Januar 2018.
<Ende der Ad-hoc-Mitteilung>
Über das Unternehmen:
Die SLM Solutions Group AG aus Lübeck ist ein führender Anbieter metallbasierter additiver Fertigungstechnologie. Die Aktien des Unternehmens werden im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Seit dem 21. März 2016 ist die Aktie im TecDAX gelistet. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Entwicklung, Montage und den Vertrieb von Maschinen und integrierten Systemlösungen im Bereich des Selektiven Laserschmelzens (Selective Laser Melting). SLM Solutions beschäftigt derzeit mehr als 340 Mitarbeiter in Deutschland, den USA, Singapur, Russland, Indien und China. Die Produkte werden weltweit von Kunden in der Luft- und Raumfahrtbranche, dem Energiesektor, dem Gesundheitswesen oder dem Automobilsektor eingesetzt.
Rechtliche Hinweise:
Disclaimer für Mitteilungen der SLM Solutions Group AG bezüglich der Begebung einer Wandelanleihe
WICHTIGE MITTEILUNG
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Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Wandelanleihe geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Wandelanleihe wird kein Prospekt erstellt. Die Wandelanleihe darf in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, wenn die Emittentin der Wandelanleihe in einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Wandelanleihe zu erstellen oder zu registrieren. Die Verteilung dieser Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der Wandelanleihe können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese Mitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese Beschränkungen einhalten.
Diese Mitteilung ist weder eine Werbung noch ein Prospekt und sollte nicht zur Grundlage für eine Investitionsentscheidung in Bezug auf den Kauf, die Zeichnung oder sonstigen Erwerb von Wertpapieren gemacht werden. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und Meinungen werden zum Datum dieser Mitteilung geäußert, können sich ohne entsprechenden Hinweis ändern und erheben nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die zur Bewertung der SLM Solutions Group AG erforderlich sind. In die in dieser Mitteilung enthaltenen und jegliche anderen mündlich kommunizierten Informationen sowie deren Vollständigkeit, Genauigkeit und Angemessenheit sollte, gleich für welchen Zweck, kein absolutes Vertrauen gesetzt werden.
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Diese Mitteilung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Wandelanleihe und der Aktien der SLM Solutions Group AG) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der „Securities Act“) in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act. Diese Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das Angebot oder der Verkauf nach den dort anwendbaren Gesetzen verboten wäre, noch an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder versendet werden. Die Wandelanleihe wird nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend als „Order“ bezeichnet) fallen, und (ii) Personen mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle sonstigen Personen, an die sie rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden darf (zusammen werden diese Personen als „Qualifizierte Personen“ bezeichnet). Die Wandelanleihe steht nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber Qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine Qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.