SLM Solutions Group AG: Angebot einer Wandelanleihe
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (EINSCHLIESSLICH IHRER TERRITORIEN UND BESITZUNGEN, JEDES BUNDESSTAATES DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND DES DISTRICT OF COLUMBIA), KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN ODER IN JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE DER WERTPAPIERE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT WÄREN, ODER IN JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT SIND.
Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von Wertpapieren oder zum Verkauf von Wertpapieren innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, jedes Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika und des District of Columbia), Kanada, Japan oder Australien oder in jede andere Jurisdiktion, in der Angebote oder Verkäufe nach geltendem Recht untersagt sind.
Lübeck, 04. Oktober 2017 – Der Vorstand der SLM Solutions Group AG („SLM Solutions“, „Emittentin“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unbesicherte, nicht nachrangige Wandelanleihen („Wandelanleihe“) mit einer Laufzeit bis Oktober 2022 in einem Gesamtnennbetrag von EUR 50 Mio. zu begeben, die in neue oder existierende auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag wandelbar sind. Die Emittentin kann das Emissionsvolumen um bis zu ca. EUR 10 Mio. auf bis zu ca. EUR 60 Mio. erhöhen.
Die Emittentin beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Platzierung der Wandelanleihe zur Finanzierung ihres weiteren Wachstums zu verwenden. Neben Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsprojekte ist auch eine Stärkung des Vertriebsnetzes durch den Aufbau weiterer Vertriebs- und Servicestandorte in Asien, Europa und den USA geplant. Mit diesem Mittelzufluss sieht sich SLM Solutions in der Lage, mittelfristig, d.h. bis spätestens zum Jahr 2022, einen Umsatz von 500 Millionen Euro mit einer EBITDA-Marge von 20 % erreichen zu können. Die Emittentin bestätigt in diesem Zusammenhang ihre Prognose für das Geschäftsjahr 2017, deren Erreichung in diesem Jahr im besonderen Maße von der Geschäftsentwicklung im vierten Quartal abhängt, und geht davon aus, dass die heutige Emission zusätzliches Vertrauen auf Kundenseite schaffen wird.
Die Begebung der Wandelanleihe erfolgt voraussichtlich am 11. Oktober 2017 („Abwicklungstag“).
Die Inhaber haben das Recht, die Wandelanleihe vom 11. Oktober 2020 bis zum fünfzehnten Geschäftstag vor Fälligkeit in auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag umzuwandeln. Der anfängliche Wandlungspreis wird voraussichtlich mit einer Wandlungsprämie zwischen 23 % und 28 % über dem volumengewichteten Durchschnittspreis der Stammaktien im XETRA-Handelssystem vom heutigen Handelstag festgelegt. Die der Wandelanleihe zugeordneten Wandlungsrechte in Stammaktien entsprechen anfänglich bis zu 7,7% des derzeitigen Aktienkapitals. Das Recht der Aktionäre zum Bezug der Wandelanleihe wurde ausgeschlossen.
Der Kupon der Wandelanleihe soll zwischen 5,50 % und 6,00 % pro Jahr betragen.
Der Zins der Wandelanleihe ist durch die Emittentin quartalsweise nachträglich zu zahlen. Die erste Zinszahlung erfolgt am 11. Januar 2018.
Die Wandelanleihe wird zu 100 % ihres Nennwertes begeben. SLM Solutions hat ab dem 15. November 2020 das Recht, die Wandelanleihe zu par inklusive aufgelaufener Stückzinsen zurückzuzahlen, sofern der tägliche volumengewichtete Durchschnittspreis einer Stammaktie im XETRA-Handelssystem in einem bestimmten Zeitraum bei einem Wert von mehr als 150 % des dann gültigen Wandlungspreises liegt oder weniger als 15 % des ursprünglichen Gesamtnennbetrages ausstehen.
Die endgültigen Konditionen der Wandelanleihe werden im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ermittelt und voraussichtlich im Laufe des Tages bekanntgegeben.
Innerhalb von drei Monaten ab dem Abwicklungstag soll der Antrag auf Einbeziehung der Anleihe in den Handel im Open Market-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt werden. SLM Solutions hat sich zu einem Lock-up bis 90 Tage nach dem Abwicklungstag verpflichtet.
Die Wandelanleihe wird ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten basierend auf Regulation S (Category 1) gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung und außerhalb von Australien, Japan und jeder anderen Jurisdiktion angeboten, in der ein solches Angebot der Wandelanleihe gesetzlich untersagt ist.
<Ende der Ad-hoc-Mitteilung>
Über das Unternehmen:
Die SLM Solutions Group AG aus Lübeck ist ein führender Anbieter metallbasierter additiver Fertigungstechnologie. Die Aktien des Unternehmens werden im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Seit dem 21. März 2016 ist die Aktie im TecDAX gelistet. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Entwicklung, Montage und den Vertrieb von Maschinen und integrierten Systemlösungen im Bereich des Selektiven Laserschmelzens (Selective Laser Melting). SLM Solutions beschäftigt derzeit mehr als 340 Mitarbeiter in Deutschland, den USA, Singapur, Russland, Indien und China. Die Produkte werden weltweit von Kunden in der Luft- und Raumfahrtbranche, dem Energiesektor, dem Gesundheitswesen oder dem Automobilsektor eingesetzt.
Rechtliche Hinweise:
Disclaimer für Mitteilungen der SLM Solutions Group AG bezüglich der Begebung einer Wandelanleihe
WICHTIGE MITTEILUNG
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Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Wandelanleihe geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Wandelanleihe wird kein Prospekt erstellt. Die Wandelanleihe darf in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, wenn die Emittentin der Wandelanleihe in einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Wandelanleihe zu erstellen oder zu registrieren. Die Verteilung dieser Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der Wandelanleihe können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese Mitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese Beschränkungen einhalten.
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Diese Mitteilung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Wandelanleihe und der Aktien der SLM Solutions Group AG) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der „Securities Act“) in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act. Diese Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das Angebot oder der Verkauf nach den dort anwendbaren Gesetzen verboten wäre, noch an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder versendet werden. Die Wandelanleihe wird nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend als „Order“ bezeichnet) fallen, und (ii) Personen mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle sonstigen Personen, an die sie rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden darf (zusammen werden diese Personen als „Qualifizierte Personen“ bezeichnet). Die Wandelanleihe steht nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber Qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine Qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.